LICENSE COMMERCIAL
KOMMERZIELLES LIZENZABKOMMEN GRATHEON
Copyright (c) 2025 Gratheon OÜ
Dieses kommerzielle Lizenzabkommen ("Vereinbarung") wird zwischen Gratheon ("Lizenzgeber") und dem Kunden, der im Bestellformular identifiziert ist ("Lizenznehmer"), geschlossen.
WOHLWOLLER, der Lizenzgeber hat eine proprietäre Software für die Bienenstockverwaltung und -analyse entwickelt und besitzt (die "Software"); und
WOHLWOLLER möchte der Lizenznehmer eine kommerzielle Lizenz erhalten, um die Software unter anderen Bedingungen als der GNU Affero General Public License v3 zu nutzen.
JETZT IN ANBETRACHT DER GEGENSEITIGEN ZUSAGEN UND VEREINBARUNGEN HIERIN STIMMEN DIE PARTEIEN WIE FOLGT ZU:
1. DEFINITIONEN
1.1 "Software" bedeutet die Gratheon Bienenstockverwaltungsplattform, einschließlich aller damit verbundenen Dienste, APIs und zugehöriger Dokumentation.
1.2 "Order Form" bedeutet ein vom Lizenzgeber ausgestelltes Bestellformular oder eine andere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien über die Nutzung der Software.
1.3 "Benutzer" bedeutet jede natürliche Person, die von dem Lizenznehmer autorisiert ist, die Software gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen.
2. LIZENZIERUNG UND NUTZUNG
2.1 Erteilung einer begrenzten Lizenz
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, übertragbare und zeitlich unbegrenzte Lizenz zur Nutzung der Software im Einklang mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung und des Bestellformulars.
2.2 Benutzerdefinierte Nutzung
(a) Der Lizenznehmer darf die Software nur für interne Geschäfts- oder Forschungsaktivitäten nutzen.
(b) Die Software darf nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers an Dritte weitergegeben, unterlizenziert oder anderweitig verfügbar gemacht werden.
(c) Das Recht auf Nutzung wird auf eine im Bestellformular angegebene Anzahl von Benutzern beschränkt.
2.3 Besondere Nutzungsbedingungen
(a) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, alle Benutzer zu autorisieren und über die Bestimmungen dieser Vereinbarung sowie jegliche interne Richtlinie oder Anweisung des Lizenzgebers zur Nutzung der Software zu informieren.
(b) Die im Bestellformular festgelegten Bedingungen gelten für alle Nutzer.
3. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Lizenzgebühren und Zahlungsbedingungen
(a) Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber die in der Orderform angegebenen Gebühren unter den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen.
(b) Alle Beträge in dieser Vereinbarung verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (VAT), sofern nicht anders angegeben.
(c) Wenn nicht anderweitig vereinbart, sind alle Gebühren bei oder vor Lieferung der Software fällig und sofort nach Ausstellung einer Rechnung zahlbar.
3.2 Verzug
(a) Beträge, die überfällig sind, werden gemäß dem in Artikel 9 dieses Abkommens aufgeführten Zinssatz verzinst.
(b) Zinsen gemäß Abs. (a) laufen ab Ablauf der Fälligkeit bis zum Tag der vollständigen Bezahlung.
(c) Bei Zahlungsverzug kann der Lizenzgeber diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen und/oder die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer einschränken oder beenden.
3.3 Steuerliche Bestimmungen
Alle Steuern, Abgaben oder anderen staatlichen oder föderalen Gebühren (einschließlich Mehrwertsteuer) werden vom Lizenznehmer getragen und bezahlt.
4. KONFIDENTIALITÄT UND DATENSCHUTZ
4.1 Vertraulichkeit
(a) Jede Partei ("empfangende Partei") verpflichtet sich, alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Software bekannt werden (die "vertraulichen Informationen"), vertraulich zu behandeln und nur für die Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung zu verwenden.
(b) Die Vertraulichkeitsbestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht für Informationen:
- die bereits öffentlich bekannt sind oder werden (außer aufgrund eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung);
- die vor Offenlegung durch den anderen Teil rechtmäßig bekannt waren;
- die von der Empfangspartei unabhängig entwickelt und erstellt wurden, wie dies durch akzeptable Beweise nachgewiesen wird;
- die rechtmäßig von einem Dritten ohne Beschränkungen oder Verpflichtungen erhalten werden.
4.2 Datenschutz
(a) Wenn der Lizenznehmer im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhält, unterliegt er allen anwendbaren Datenschutzgesetzen und -vorschriften (einschließlich der DSGVO).
(b) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Lizenznehmer zu überwachen.
5. GEISTIGES EIGENTUM
5.1 Eigentum an geistigem Eigentum
(a) Alles geistige Eigentum in Bezug auf die Software und ihre Komponenten bleibt ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers oder seiner Lizenzgeber.
(b) Diese Vereinbarung überträgt keine Rechte am geistigen Eigentum des Lizenzgebers, außer wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt.
5.2 Rückgabe von Materialien
Bei Beendigung dieser Vereinbarung gibt der Lizenznehmer alle Materialien und Informationen zurück, die vom Lizenzgeber oder seinen Auftraggebern im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.
6. WIDERTELEISTUNG UND HAFUNGSAUSSCHLUSS
6.1 Widerleistung
(a) Der Lizenzgeber leistet dem Lizenznehmer gegenüber keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung, Gewährleistung oder Bedingung außer denjenigen, die in dieser Vereinbarung ausdrücklich dargelegt sind.
(b) Die Software wird "WIE BESEHEN" und "WIE VERFÜGBAR" bereitgestellt.
6.2 Haftungsbeschränkung
(a) Der Lizenzgeber haftet weder für indirekte oder Folgeschäden noch für spezielle, zufällige oder konventionelle Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Verlust von Geschäften, Betriebsunterbrechung oder Datenverlust), die aus dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Software entstehen.
(b) Diese Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig davon, ob der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde und unabhängig davon, ob eine vertragliche Haftung, Fahrlässigkeit oder andere Rechtstheorie vorliegt.
6.3 Keine Gewährleistung
(a) Der Lizenzgeber gewährleistet nicht, dass die Software den Anforderungen des Lizenznehmers entspricht oder uneingeschränkt verfügbar sein wird.
(b) Der Lizenzgeber schließt jegliche stillschweigenden Garantien einschließlich aller impliziten Garantien der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung aus.
6.4 Keine Zusicherung
Der Lizenzgeber gewährleistet nicht, dass die Software fehlerfrei oder unterbrechungsfrei ist.
7. VERTRAGSBEENDIGUNG UND AUSSETZUNG DER NUTZUNG
7.1 Beendigung durch den Lizenznehmer
(a) Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung beenden, indem er dem Lizenzgeber eine schriftliche Mitteilung über die Kündigung der Lizenz erteilt.
(b) Nach einer wirksamen Kündigung durch den Lizenznehmer wird der Lizenznehmer verpflichtet:
- sofort aufhören, die Software oder Teile davon zu nutzen;
- alle Kopien der Software zerstören oder vernichten; und
- jede Nutzung der Software einstellen.
7.2 Beendigung durch den Lizenzgeber
(a) Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung beenden, indem er dem Lizenznehmer eine schriftliche Kündigungsnachricht erteilt:
- wenn der Lizenznehmer wesentliche Bestimmungen dieser Vereinbarung verletzt und der Verstoss innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des Verstoßes nicht behoben wird; oder
- wenn der Lizenznehmer zahlungsunfähig ist oder ein Verfahren zur Zwangsverwaltung, Liquidation, Insolvenz oder Entlassung eines Treuhänders oder eines ähnlichen Verfahrens durchläuft.
7.3 Auswirkungen einer Kündigung
(a) Bei Beendigung dieser Vereinbarung werden alle dem Lizenzgeber zustehenden Beträge fällig und sofort zahlbar.
(b) Der Lizenznehmer verpflichtet sich nach einer wirksamen Kündigung, jegliche Nutzung der Software einzustellen und alle Kopien der Software zu zerstören oder zu vernichten.
7.4 Verbleibende Bestimmungen
Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die nach ihrer Beendigung in Kraft bleiben sollen, werden durch diese Beendigung nicht beeinträchtigt.
8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
8.1 Übertragung
(a) Der Lizenzgeber kann alle oder einen Teil seiner Rechte und Pflichten unter dieser Vereinbarung auf eine andere Partei übertragen.
(b) Der Lizenznehmer darf seine Rechte unter dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers an Dritte abtreten.
8.2 Verzögerung
Keine Versäumnis oder Verzögerung einer Partei, ein Recht gegenüber der anderen Partei auszuüben, das aus dieser Vereinbarung herrührt, wirkt als Verzicht auf dieses Recht oder die Ausübung eines anderen Rechts.
8.3 Trennbarkeit
Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde für ungültig, nicht durchsetzbar oder unwirksam befunden wird, berührt dies die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen in keiner Weise.
8.4 Änderung
Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern, indem er den Lizenznehmer über die Änderungen benachrichtigt. Die geänderte Version dieser Vereinbarung tritt 30 Tage nach Zustellung an den Lizenznehmer in Kraft und gilt als von diesem akzeptiert, sofern er innerhalb dieses Zeitraums keine schriftliche Kündigung der Lizenz erteilt.
8.5 Vollständige Vereinbarung
Diese Vereinbarung bildet die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer über den Gegenstand dieser Vereinbarung und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Verständnisse zwischen den Parteien in Bezug auf denselben Gegenstand.
9. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
9.1 Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung und nicht vertragliche Ansprüche, die damit verbunden sind, unterliegen dem estnischen Recht.
9.2 Gerichtsstand
(a) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Gerichte in Estland zuständig.
(b) Der Lizenznehmer ist berechtigt, Klagen vor einem anderen zuständigen Gericht gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften einzureichen.
10. KONTAKT
Bei Fragen zu diesem Abkommen kontaktieren Sie:
E-Mail: pilot@gratheon.com
Website: gratheon.com
AKZEPTANZ
Durch Unterzeichnung des Bestellformulars oder Nutzung der Software unter dieser kommerziellen Lizenz stimmt der Lizenznehmer den Bestimmungen dieses Abkommens zu.
Lizenzgeber: Gratheon OÜ
Datum: _______________
Unterschrift: _______________
Lizenznehmer: [Firmenname]
Datum: _______________
Unterschrift: _______________
Name: _______________
Position: _______________